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Allgemeines: Die Berufsausübung des Arztes wird zunehmend zum Thema öffentlicher Betrachtung. Die Massenmedien begegnen ihr mit ständiger Kritik. Kein Wunder, dass sich das Verhältnis Patient und Arzt zu wandeln beginnt. Dies ist nicht zu sehr an Vertrauensverlust messbar, sondern eher an dem zunehmenden Selbstbewusstsein der Patienten. Ärzte, gleich ob im Krankenhaus tätig oder frei praktizierend, müssen sich als Folge vermehrt auf berechtigte sowie unberechtigte Haftpflichtansprüche einstellen. Umso mehr, da die Rechtsschutzversicherungen in breiten Bevölkerungskreisen bereits mit großer Selbstverständlichkeit in Anspruch genommen werden. Vielleicht ein Grund, warum in den letzten Jahren Arzt-Haftpflichtprozesse angestiegen sind. Dies wird wiederum seinen Niederschlag in der Presse finden mit der Folge, dass sich der Kreis schließt. US-Ärzte reagieren auf die Flut von Schadensersatzprozessen mit übergroßer Vorsicht, sie betreiben "Defensivmedizin". Die Folge ist eine Explosion der Behandlungskosten. Ein Teil der Ursache dieser Entwicklung hat auch für Deutschland Gültigkeit: Krankheit wird immer weniger als Schicksal hingenommen: Angesichts der Fortschritte der Medizin ist der Patient zunehmend geneigt, dem Arzt schuldhaftes Versagen zu unterstellen, wo eine Therapie versagt. Erhebliche Schmerzensgelder, die den Patienten zugesprochen werden, wecken Begehrlichkeiten. Die Schwächung des persönlichen Bandes zwischen Patient und Arzt senkt die Schwelle, die den Patienten hindern könnte, gegen den Arzt gerichtlich vorzugehen. Eine Vielzahl der angestrengten Verfahren wird von Patientenklägern nicht gewonnen und kann nicht gewonnen werden, da nicht jede erfolglose und ggf. sogar fehlerhafte Therapie einen Anspruch auslöst. Ein Problem ist die Beweislastverteilung. Während Krankenhäuser und Ärzte in der Regel von hochspezialisierten "Fach"-Anwälten beraten und vertreten werden, muss sich der Patientenkläger nicht selten mit einem Anwalt begnügen, der vielleicht nicht ganz so spezialisiert ist auf diesem komplexen Fachgebiet. Sie finden jedoch nicht so leicht einen zufriedenstellenden Anwalt, der Sie in der hochspezialisierten Materie beraten kann. Aus diesem Grund ist es notwendig, Patienten, die in Not geraten sind, über unsere Tätigkeit als Patientenanwälte zu informieren. Seit über 10 Jahren arbeitet Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu erfolgreich ausschließlich für Patienten. Er arbeitet bundesweit und ist vor sämtlichen Amts- / Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Bevor Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu tätig wird, informiert er über die Kosten. Diese Beratung ist kostenlos. Er arbeitet seit vielen Jahren mit versierten medizinischen Gutachtern zusammen und kann auch deshalb deren Begutachtung vermitteln. Bevor jedoch kostenträchtige Gutachten auf privater Ebene eingeholt werden, bedient sich Herr Rechtsnawalt Hofmann-Rascu in der Regel des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und in Einzelfällen auch der Schlichtungsstellen bei der jeweiligen Ärztekammern. Beides ist für den Patienten kostenlos.
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